Anpassung der Besucherregelungen zum 1. März 2023
Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 24.02.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der im Betreff genannten Verordnung wird durch das Bundesministerium für Gesundheit die bereits im Vorfeld angekündigte Beendigung der Test- und Maskenpflichten umgesetzt.
Damit gilt ab dem 1. März 2023 auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz:
- Keine Test- und Maskenpflichten für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und
Einrichtungen der Eingliederungshilfe mehr - Keine Testpflichten für Besuchende von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Die FFP2-Maskenpflicht für Besuchende in den Einrichtungen bleibt hingegen bis zum 7. April 2023 bestehen.
Besuche sind unter Beachtung der Maskenpflicht wieder uneingeschränkt und jederzeit möglich.
Meerane, den 27.02.2023
Mit freundlichem Gruß
Angelika Ursel
Geschäftsführerin